Energienews


20.09.2023

Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik bleibt

Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein. Das bestätigte das BMF dem Bundesverband Solarwirtschaft.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Inspektionen von PV-Anlagen & Windkrafträdern per Drohne

info@inspecdro.de
www.inspecdro.de
0170 900 56 22

  Rauchmelder retten Leben!